Bei weniger schwerwiegenden Verstößen können Insassen einige Tage bis einige Wochen in Einzelhaft verbringen. Bei schwerwiegenderen Verstößen wie Schlägereien oder Angriffen auf einen anderen Häftling kann der Häftling jedoch für längere Zeiträume, manchmal sogar Monate oder Jahre, in Einzelhaft untergebracht werden.
In den meisten Fällen werden Insassen nur dann in Einzelhaft gesteckt, wenn andere, weniger restriktive Alternativen fehlgeschlagen sind oder als unzureichend erachtet werden. In manchen Fällen, beispielsweise wenn ein Insasse suizidgefährdet oder psychisch krank ist, kann er zu seiner eigenen Sicherheit in Einzelhaft gesteckt werden, bis geeignete Vorkehrungen getroffen werden können, um auf seine Bedürfnisse einzugehen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Bedingungen der Einzelhaft und die Aufenthaltsdauer von Bezirksgefängnis zu Bezirksgefängnis unterschiedlich sein können. In einigen Gefängnissen gibt es möglicherweise spezielle Richtlinien, die die maximale Zeit, die ein Insasse in Einzelhaft verbringen darf, begrenzen, während andere möglicherweise eine längere Einzelhaft zulassen, wenn dies durch bestimmte Umstände gerechtfertigt ist. In jedem Fall liegt die endgültige Entscheidung bei den Gefängnisbehörden auf der Grundlage ihrer Richtlinien, rechtlichen Beschränkungen und der individuellen Umstände jedes einzelnen Insassen.