Der Endangered Species Act ist ein bahnbrechendes Umweltgesetz, das 1973 verabschiedet wurde. Das ESA soll gefährdete Arten und die Ökosysteme, von denen sie abhängig sind, schützen und wiederherstellen. Dies geschieht dadurch, dass Bundesbehörden dazu verpflichtet werden, sich an den U.S. Fish and Wildlife Service oder den National Marine Fisheries Service zu wenden, wenn von ihnen ergriffene Maßnahmen eine gelistete Art oder deren kritischen Lebensraum beeinträchtigen könnten. Die ESA richtet außerdem ein Verfahren zur Auflistung von Arten als bedroht oder gefährdet sowie zur Entwicklung und Umsetzung von Wiederherstellungsplänen für diese Arten ein.