Nach IUCN -Kriterien qualifiziert sich eine Art als gefährdet, wenn sie den folgenden Bedingungen erfüllt:
1. Bevölkerungsgröße:
- Weniger als 2.500 reifen Personen verbleiben.
2. Geografische Verteilung:
- tritt in einem sehr eingeschränkten geografischen Gebiet mit einer Bedrohung auf, die sich schnell auf die gesamte Bevölkerung auswirken könnte.
3. Bevölkerungsrückgang:
- Rückgang der Zahl der reifen Personen in den letzten zehn Jahren oder drei Generationen um mehr als 50%.
4. Fragmentierung und Isolation:
- existiert in fragmentierten oder stark fragmentierten Populationen, was auf eine hohe Anfälligkeit für Bedrohungen hinweist.
5. Fortsetzung des Niedergangs oder Schwankungen:
- sinkt weiter, auch wenn die derzeitige Bevölkerungsgröße über 2.500 Personen liegt.
6. Aussterbenwahrscheinlichkeit:
- Es besteht die Wahrscheinlichkeit des Aussterbens in freier Wildbahn, der in den nächsten 20 Jahren auf 20% geschätzt wird.
Beispiele für gefährdete Arten sind der riesige Panda, schwarze Nashorn, Blauwal, Orang -Utan und Schneeleopard. Die als gefährdete Arten erfordern sofortige Erhaltungsanstrengungen und Maßnahmen, um ihre Bevölkerung zu schützen und ihr Überleben in freier Wildbahn zu gewährleisten.