1. Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildfauna und Flora (CITES):Anhang II listet die afrikanischen Wildhunde auf, die den internationalen Handel mit den Arten und ihren Teilen und Derivaten reguliert.
2. Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD):Dieser internationale Vertrag fördert die Erhaltung der biologischen Vielfalt und nachhaltiger Nutzung von Ressourcen. While not specifically targeting African wild dogs, the CBD provides a framework for national and international efforts to protect wildlife.
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4. Afrikanische Konvention über die Naturschutz und natürliche Ressourcen:Dieses Kongress zielt darauf ab, den Erhalt und den nachhaltigen Gebrauch natürlicher Ressourcen in Afrika zu fördern, und umfasst Bestimmungen zum Schutz afrikanischer Wildhunde und ihrer Lebensräume.
5. National Laws:Many African countries have their own wildlife laws that provide specific protection to African wild dogs. Diese Gesetze variieren von Land zu Land, beinhalten jedoch in der Regel Verbote zur Jagd, Erfassung und Handel mit den Spezies.
Zusammenfassend ist der afrikanische Wildhund nach internationalen Vereinbarungen und Konventionen sowie nationalen Gesetzen geschützt. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen zielen darauf ab, die Arten und ihren Lebensraum zu sparen, den Handel zu regulieren und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu fördern, um das langfristige Überleben des afrikanischen Wildhundes zu gewährleisten.