Ab 2023 beträgt der Umsatzsteuersatz in Connecticut 6,35 %. Das bedeutet, dass Tiersitter- und Hundeausführbetriebe ihren Kunden auf alle steuerpflichtigen Dienstleistungen Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen.
Zu den steuerpflichtigen Leistungen zählen:
- Haustierbetreuung
- Hundespaziergang
- Haustierpflege
- Haustiertraining
- Veterinärmedizinische Versorgung
- Und andere damit verbundene Dienstleistungen
Es gibt einige Ausnahmen von der Umsatzsteuerregel. Beispielsweise unterliegen Tiernahrung und medizinische Artikel nicht der Umsatzsteuer. Darüber hinaus sind Tierbetreuungs- und Hundeausführdienste, die von einer Wohltätigkeitsorganisation oder einer Regierungsbehörde angeboten werden, ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit.