Ist ein Betrieb als Tiersitter und Hundeausführer in Connecticut steuerpflichtig?

Ja, Dienstleistungen im Bereich Tierbetreuung und Hundeausführen sind in Connecticut steuerpflichtig.

Ab 2023 beträgt der Umsatzsteuersatz in Connecticut 6,35 %. Das bedeutet, dass Tiersitter- und Hundeausführbetriebe ihren Kunden auf alle steuerpflichtigen Dienstleistungen Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen.

Zu den steuerpflichtigen Leistungen zählen:

- Haustierbetreuung

- Hundespaziergang

- Haustierpflege

- Haustiertraining

- Veterinärmedizinische Versorgung

- Und andere damit verbundene Dienstleistungen

Es gibt einige Ausnahmen von der Umsatzsteuerregel. Beispielsweise unterliegen Tiernahrung und medizinische Artikel nicht der Umsatzsteuer. Darüber hinaus sind Tierbetreuungs- und Hundeausführdienste, die von einer Wohltätigkeitsorganisation oder einer Regierungsbehörde angeboten werden, ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit.