* Pflanzen pflanzen und ernten
* Zucht und Aufzucht von Nutztieren
* Produktion von Milchprodukten
* Eier produzieren
* Honig produzieren
* Herstellung von Ahornsirup
* Wolle produzieren
* Betreiben einer Gärtnerei
* Betreiben eines Gewächshauses
* Betreiben eines Weinbergs
* Betreiben eines Obstgartens
* Betreiben eines Hofstandes
* Betreiben eines Bauernmarktes
* Bereitstellung maßgeschneiderter landwirtschaftlicher Dienstleistungen
Nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten sind alle anderen Tätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Produktion landwirtschaftlicher Produkte stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
* Einzelhandel
* Großhandel
* Fertigung
* Transport
* Dienstprogramme
* Bauwesen
* Finanzen
* Versicherung
* Immobilien
* Dienste
* Regierung
* Bildung
* Gesundheitswesen
* Kunst
* Unterhaltung
* Erholung
Die Unterscheidung zwischen landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten ist aus mehreren Gründen wichtig, darunter:
* Besteuerung: Landwirtschaftliche Betriebe haben häufig Anspruch auf besondere Steuererleichterungen und -gutschriften, die nicht landwirtschaftlichen Betrieben nicht zur Verfügung stehen.
* Verordnung: Für landwirtschaftliche Betriebe gelten häufig andere Vorschriften als für nichtlandwirtschaftliche Betriebe.
* Finanzierung: Landwirtschaftliche Betriebe haben möglicherweise Zugang zu anderen Finanzierungsquellen als nichtlandwirtschaftliche Betriebe.
* Datenerfassung: Die Regierung sammelt getrennt Daten zu landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Aktivitäten, die zur Verfolgung von Trends und zur Entscheidungsfindung genutzt werden können.
Die Unterscheidung zwischen landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten kann in manchen Fällen verschwimmen. Beispielsweise ist sich ein Landwirt, der auch ein Einzelhandelsgeschäft betreibt, möglicherweise nicht sicher, welche Tätigkeiten als landwirtschaftliche Tätigkeiten und welche als nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten eingestuft werden sollten. In diesen Fällen ist es wichtig, einen Steuerberater oder einen anderen Experten zu konsultieren, um die beste Einstufung der Tätigkeiten zu ermitteln.