Wann und wie muss mit einer Kennzeichnung oder Genehmigung nach der legalen Entnahme von Hirsch-Truthahn-Antilopen umgegangen werden?

Unmittelbar nach dem Töten eines Hirsches, eines Truthahns oder einer Antilope muss die Person, die sie tötet, die entsprechende Markierung abnehmen und sicher anbringen, und zwar so, dass auf der Markierung das Geschlecht des Tieres deutlich erkennbar ist. Die Person muss mit Tinte ihren Namen auf der Rückseite des Etiketts unterschreiben. Das Etikett muss am Schlachtkörper befestigt bleiben, bis das Fleisch vollständig für die Lagerung oder den Verzehr vorbereitet ist.