Gilt auch für Tiere keine Anzeichen dafür?
Es sollen keine Anzeichen von Übertretungen in erster Linie davon abhalten, Menschen ohne Erlaubnis des Eigentümers davon abzuhalten, ein bestimmtes Eigentum zu betreten. Während die Anzeichen möglicherweise nicht ausdrücklich Tiere erwähnen, gelten die Gesetzesversorgungsgesetze im Allgemeinen sowohl für Menschen als auch für Tiere. Wenn ein Tier ohne Zustimmung des Eigentümers ein Eigentum eingeht und Schäden oder Störungen verursacht, kann der Eigentümer rechtliche Schritte gegen die für das Tier verantwortliche Person wie den Eigentümer oder den Handler des Tieres einlegen.