1. Wilderer: Eine Person, die illegal Wilderei betreibt.
2. Illegale Jagd: Das Jagen oder Fangen von Tieren ohne gültige Lizenz, Genehmigung oder Genehmigung.
3. Wilderei: Das illegale Jagen oder Fangen von Wildtieren zum Zweck des Sporttreibens oder des kommerziellen Vorteils.
4. Wilderei: Die illegale Jagd oder der Fang wilder Tiere, meist wegen ihrer wertvollen Körperteile, ihres Fells oder anderer Produkte.
5. Trophäenjagd: Die Praxis der Jagd auf Tiere in erster Linie mit dem Ziel, ihre Köpfe, Hörner, Stoßzähne oder andere Körperteile als Trophäen zu erbeuten.
6. Schwarzmarkt: Ein illegaler Markt, auf dem illegal erworbene Waren, wie zum Beispiel Produkte aus gewilderten Wildtieren, gekauft und verkauft werden.
7. Gefährdete Arten: Arten, die aufgrund verschiedener Faktoren, darunter Wilderei und Lebensraumverlust, einem hohen Risiko des Aussterbens ausgesetzt sind.
8. Elfenbeinwilderei: Die illegale Jagd auf Elefanten oder andere Tiere wegen ihrer auf dem Schwarzmarkt hochgeschätzten Elfenbeinstoßzähne.
9. Nashornwilderei: Die illegale Jagd auf Nashörner wegen ihrer Hörner, von denen fälschlicherweise angenommen wird, dass sie medizinische Eigenschaften haben.
10. Wildtierhandel: Der illegale Handel und Transport von Wildtierprodukten, einschließlich lebender Tiere, Körperteile und Derivate.
11. Jagdquote: Eine von den Behörden festgelegte Grenze für die Anzahl der Tiere, die während eines bestimmten Zeitraums legal gejagt werden dürfen.
12. Strafverfolgung im Bereich Naturschutz: Die Behörden, die für die Durchsetzung von Gesetzen und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Schutz wild lebender Tiere und der Bekämpfung von Wildereiaktivitäten verantwortlich sind.
13. Anti-Wilderer-Einheit: Eine spezialisierte Einheit innerhalb von Strafverfolgungsbehörden oder Naturschutzorganisationen, die sich der Verhinderung von Wilderei und der Festnahme von Wilderern widmet.
14. Kamerafallen: Ferngesteuerte Kameras werden zum Aufnehmen von Bildern oder Videos von Tieren verwendet und werden häufig zur Überwachung von Wildtieren und zur Erkennung von Wildereiaktivitäten eingesetzt.
15. Nachhaltige Jagd: Die Ausübung der Jagd innerhalb gesetzlicher Grenzen und auf eine Weise, die die Erhaltung und das langfristige Überleben der Wildtierpopulationen gewährleistet.
16. Wildschutzgebiete: Schutzgebiete, in denen die Jagd und andere Formen der Wildtierausbeutung strengstens verboten sind.
17. Whistleblower: Eine Person, die Informationen über illegale Aktivitäten, einschließlich Wilderei, an die Strafverfolgungsbehörden oder die zuständigen Behörden meldet.
18. Nachfragereduzierung: Bemühungen zielen darauf ab, die Nachfrage nach illegal gewonnenen Wildtierprodukten wie Elfenbein oder exotischen Tierhäuten zu verringern.
19. Grenzüberschreitende Wilderei: Wildereiaktivitäten, die über nationale Grenzen hinweg stattfinden, mehrere Länder involvieren und zu deren Bekämpfung internationale Zusammenarbeit erforderlich ist.
20. Kollaborative Durchsetzung: Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden, Organisationen und Ländern zum Austausch von Informationen, Ressourcen und Strategien zur wirksamen Bekämpfung der Wilderei.
Das Verstehen und Kennenlernen dieser Schlüsselwörter kann Einzelpersonen, Organisationen und Strafverfolgungsbehörden dabei helfen, zusammenzuarbeiten, um Wilderei zu bekämpfen, Wildtiere zu schützen und die Artenvielfalt zu bewahren.