1. Gebote des Korans:
- In der Sure Al-Baqarah (2:173) heißt es:„Er hat euch nur tote Tiere, Blut, Schweinefleisch und das, was im Namen eines anderen als Allahs geschlachtet wurde, verboten.“
- Sure Al-An'am (6:145) erwähnt auch das Verbot des Verzehrs von „Schweinefleisch, denn es ist tatsächlich unrein“.
2. Hygienebedenken:
- Schweine werden in der islamischen Lehre aufgrund ihrer Ernährungsgewohnheiten und Lebensbedingungen oft als unreine Tiere angesehen.
- Der Islam legt Wert auf Sauberkeit und Reinheit in allen Aspekten des Lebens, einschließlich des Lebensmittelkonsums.
3. Traditionelle Halal-Praktiken:
- Das Konzept von Halal- (erlaubten) und Haram- (verbotenen) Lebensmitteln im Islam erstreckt sich über Schweinefleisch hinaus auf andere Fleischarten, einschließlich bestimmter Teilstücke und Schlachtmethoden für Tiere.
- Halal-Fleisch muss von Tieren stammen, die nach islamischen Ritualen geschlachtet werden, bei denen es darum geht, den Namen Allahs zu sagen und dafür zu sorgen, dass das Tier möglichst wenig leidet.
4. Kulturelle und soziale Faktoren:
- Im Laufe der Zeit hat sich das Verbot des Schweinefleischessens tief in den muslimischen Kulturen und Gesellschaften verankert und beeinflusst deren Ernährungsgewohnheiten und Vorlieben.
- In muslimischen Gemeinschaften gibt es oft strenge soziale Normen, die dazu führen, dass Schweinefleisch und andere verbotene Lebensmittel gemieden werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich nicht alle Muslime strikt an diese Ernährungsbeschränkungen halten und es zwischen verschiedenen Gemeinschaften und Einzelpersonen zu unterschiedlichen Praktiken kommen kann. Das Verbot des Schweinefleischverzehrs bleibt jedoch ein wesentlicher Bestandteil islamischer Ernährungsrichtlinien.