Eine Nummernsperre wird in der Regel eingeführt, um zu verhindern, dass Personen mit übermäßiger Verschuldung weitere Anrufe tätigen. Es kann auch verwendet werden, um bestimmte Arten von Anrufen zu verhindern, beispielsweise internationale Anrufe oder Anrufe zu gebührenfreien Nummern und Mehrwertnummern.
Die Rufnummernsperre kann von der Telefongesellschaft auf Antrag des Kontoinhabers oder per Gerichtsbeschluss verhängt werden. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass eine Telefongesellschaft die Nummer ohne Angabe von Gründen sperrt.