Unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel zum Schutz von Pflanzen oder Vieh oder zur Verteidigung des menschlichen Lebens, können einige Gerichtsbarkeiten Genehmigungen oder Ausnahmen ergeben, die die Aufnahme von blauen Reiher ermöglichen. Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Wildtieragentur oder Ihren Naturschutzbeauftragten, um die spezifischen Vorschriften in Ihrer Region zu erhalten.