1. Wissenschaftliche Zwecke oder um die Ausbreitung oder das Überleben der Spezies zu verbessern.
2. Nebennehmen, die unbeabsichtigte oder zufällige Einnahme einer gefährdeten Spezies, um ansonsten rechtmäßige Aktivitäten durchzuführen.
3.. Erhaltungszwecke wie Bevölkerungskontrolle, Wiederherstellung der Lebensräume und Wiedereinführung.
4. Härteausnahmen für Aktivitäten, die sonst zu unangemessenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen würden.
5. für bestimmte religiöse Zwecke der amerikanischen Ureinwohner.
6. Nehmen Sie mit militärischen Bereitschaftsaktivitäten oder nationalen Sicherheit verbunden.
7. Nehmen Sie gemäß Bundesvorschriften genehmigt, z. B. für gefährdete Artenwiederherstellungspläne.
Es ist wichtig zu beachten, dass jede dieser Ausnahmen spezifische Kriterien und Anforderungen enthält, die erfüllt werden müssen, um autorisiert zu werden, und es sind häufig Genehmigungen oder andere Autorisierungsformen erforderlich. Die ESA sieht auch strenge Strafen für nicht autorisierte Einnahmen von gefährdeten oder bedrohten Arten vor.